Neue Kunden mit Suchmaschinenmarketing

Jetzt persönlich beraten lassen
Seit Anfang September 2010 wurde aus mon24.de – eine Marke der MON.de GmbH
die neue Marke advantago. Für Kunden, mit bestehendem MON.de GmbH Vertragsverhältnis,
bleiben die mon24.de AGB gültig.

Um die mon24.de AGB einzusehen, klicken Sie bitte hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der advantago GmbH & Co. KG für Online Marketing Dienstleistungen

(Stand Juni 2011)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse der advantago GmbH & Co. KG mit Sitz in 90425 Nürnberg, Pretzfelder Straße 7-11 (im Folgenden advantago) genannt. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.2 advantago bietet ihren Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen im Online-Bereich, wie zum Beispiel eine weltweit erreichbare Internet-Adresse, Speicherplatz und Applikationssoftware und Online-Marketing Dienstleistungen an. Dazu zählen insbesondere Angebote im Bereich Suchmaschinenmarketing bzw. –optimierung (wie z.B. Klickpakete, Webseiten und die Möglichkeit der Eingliederung in bestimmte Online-Verzeichnisse mittels des Produkts Basis Listing (derzeit noch nicht in Österreich aktuell)). Ferner erstellt die advantago ihren Kunden zu einer noch besseren Darstellung im Online-Bereich diverse Videospots zu den hierin genannten Bedingungen an. Der Zugang zum System erfolgt über unterschiedliche Netzbetreiber. Die Leistungen im Einzelnen sind in der jeweiligen Bestellung näher beschrieben.

1.3 Änderungen, Ergänzungen und Neufassungen dieser AGB sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie werden dem Kunden mit einer angemessenen Frist im Voraus schriftlich bekannt gegeben. Dieser hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Sie gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird advantago den Kunden bei Änderungen etc. besonders hinweisen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der advantago kommt mit Unterzeichnung des jeweiligen Bestellscheins durch den Kunden sowie durch Annahme durch die advantago zustande und wird für die, jeweils auf dem Bestellschein angegebene Dauer geschlossen.

2.2 Jede Bestellung des Kunden ist rechtsverbindlich und gilt mit Ausführung der Bestellung als angenommen. advantago hat das Recht, Bestellungen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Bestellung ohne Nennung von Begründungen abzulehnen.

2.3 Aufträge, die Agenturen vermitteln, werden nur für namentlich exakt bezeichnete Kunden angenommen.

3. Produkte und Leistungen der advantago

Die Produkte und Leistungen der advantago richten sich nach dem jeweils vom Kunden auf dem Bestellschein ausgewählten und in Auftrag gegebenen Umfang bzw. Paket. Die einzelnen Komponenten beinhalten Folgendes:

3.1 Das Suchmaschinenmarketing

Durch das Suchmaschinenmarketing verkauft die advantago dem Kunden eine mögliche Vielzahl an Kontakten über gekaufte Werbeanzeigen. advantago behält sich vor, solche Domains nicht in den Suchmaschinenindex aufzunehmen, die z. B. technisch nicht gecrawlt werden können, übermäßig viele Dokumente enthalten, keine lokalen Inhalte haben, SPAM sind oder nicht in Deutscher Sprache sind.

advantago behält sich weiter in diesem Zusammenhang das anonymisierte Sammeln, Speichern und interne Auswerten von Datenströmen zum Zwecke der Optimierung der angebotenen Dienstleistungen vor. Verlinkungen und Domains werden nicht in den Suchmaschinenindex aufgenommen, wenn sie z. B. pornographische jugendgefährdende oder rassistische Inhalte haben oder einer Verarbeitung der Daten laut § 28 BDSG widersprochen wurde.

advantago übernimmt keine Gewähr für die regelmäßige Auffindbarkeit der Werbeanzeigen.

3.2 Das BasisListing (derzeit noch nicht in Österreich aktuell)

Mittels des BasisListings (derzeit noch nicht in Österreich aktuell) werden die Kontaktdaten einer Firma automatisiert an mindestens zehn, mit der advantago kooperierende, reichweitenstarke Portale ausgeliefert. Die advantago bietet Ihren Kunden damit die Möglichkeit, eine hohe Platzierung im Ranking zu erreichen.

3.3 advantago Videoprodukte

3.3.1 Für die Gestaltungen von Videoprodukten durch advantago – gleich in welcher Form: Bild, Text, Ton – verbleiben die Urheber- und/oder Nutzungsrechte bei advantago. Sofern der Kunde gemäß dem Auftragsschein eine Videoproduktion erwirbt, räumt advantago dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Video für den unmittelbaren eigenen Bedarf des Kunden zu verbreiten, zu veröffentlichen bzw. vorzuführen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, die vereinbarten Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

3.3.2 Soweit der Kunde für den Dreh eigenes Videomaterial und Daten zur Verfügung stellt, versichert er, dass das/die von ihm gelieferte(n)/zur Verfügung gestellte(n) Material/Daten rechtlich unbedenklich und zulässig ist/sind, insbesondere nicht gegen geltende Berufsvorschriften verstößt und frei von Rechten Dritter ist/sind. Insbesondere hat der Kunde in einem solchen Fall sicherzustellen, dass er sämtliche Urheber- sowie Leistungsschutzrechte oder/und sonstige Rechte an dem zur Verfügung gestellten Material oder Teile davon, v. a. das Recht zur Verwendung des Materials, erworben hat. Der Kunde garantiert mit der Beauftragung über die Produktion eines Videospots, dass die Inhalte des Videospots rechtmäßig und wahr sind, sie nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen die guten Sitten, presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben und auch nicht gegen entsprechend geltende Berufsordnungen verstoßen und er die erforderlichen Rechte für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch uneingeschränkt besitzt. advantago ist in keiner Weise verpflichtet, dies zu überprüfen. Der Kunde stellt advantago insofern gemäß Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter frei.

3.3.3 In jedem Fall überträgt der Kunde der advantago bzw. deren Dienstleister hierbei die Befugnisse zur Produktion des Videospots, insbesondere das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung, öffentliche Wiedergabe (online, print, Radio, TV), Bearbeitung und Nutzung sämtlicher Materialien/Daten, die er für das Videoprodukt bzw. dessen Produktion beistellt. advantago ist berechtigt, bestimmtes Material von der Produktion und/oder der Veröffentlichung auszuschließen oder vom Vertrag Abstand zu nehmen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche auf Seiten des Kunden resultieren, wenn das Material wegen seiner Herkunft, des Inhalts, der Form oder der technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Produktion der advantago bzw. deren Dienstleister aus redaktionellen oder sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. advantago ist bei der Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn der Videoproduktionsauftrag, aus welchem Grund auch immer, nicht erstellt wird.

3.3.4 Der Kunde überträgt advantago das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die gemäß dem Auftrag produzierte Videoproduktion auf www.firmeneintrag.de sowie den Internetplattformen sämtlicher verbundener Unternehmen der advantago und weiteren gängigen Videoportalen, insbesondere YouTube zu veröffentlichen und zu archivieren, einschließlich dem hiernach erforderlichen Recht zur Verarbeitung. Sofern eine darüber hinausgehende Veröffentlichung der Videoproduktion durch advantago gewünscht ist, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung beider Parteien. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Videoprodukten durch advantago besteht seitens des Kunden nicht.

3.3.5 Der Kunde wird innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss von der advantago bzw. deren Dienstleister kontaktiert, um einen Termin sowie die Einzelheiten für den Videodreh zu vereinbaren bzw. zu besprechen. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Erstellung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig (nach Absprache) im Vorfeld an advantago zu überliefern. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Auftrags wird nicht berührt, wenn Videoproduktionen nicht oder falsch produziert werden, weil Unterlagen oder Texte falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig angeliefert wurden.

3.3.6 Für Änderungen bereits produzierter Videoproduktionen trägt der Kunde die Kosten. Sofern der Auftraggeber auf die Verwendung von GEMA/AKM pflichtiger Musik besteht, ist er verpflichtet, die für seine Abrechnung mit der GEMA/AKM erforderlichen Angaben im Vorfeld rechtzeitig mitzuteilen. Die GEMA/AKM Kosten sind allein und direkt vom Kunden selbst zu tragen.

3.3.7 Die advantago wird, sofern der Kunde dies wünscht, im Rahmen einer jeder Vertragsverlängerung einmalig und kostenlos einen neuen Videospot produzieren und dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung stellen. Die Ziffern 3.3.1 – 3.3.6 gelten in diesem Fall entsprechend.

3.4 Die Website

3.4.1 Mit der Erstellung einer Website bietet die advantago dem Kunden einen zusätzlichen Service, so die Registrierung der gewünschten Internetdomain (vorbehaltlich deren Verfügbarkeit) sowie die Gestaltung verschiedener Arten von Webseiten. Darüber hinaus übernimmt die advantago bei entsprechender Auftragserteilung das Hosting derer.

3.4.2 Sofern in der Bestellung nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist advantago nicht verpflichtet, den Kunden in bestimmten Netzen und/oder Plattformen einzugliedern oder mittels bestimmter Begriffe zu bewerben, sondern hat das Recht die Zielseiten der Eingliederung sowie die sog. Keywords im Rahmen einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung frei zu wählen und zu optimieren. advantago übernimmt keinerlei Platzierungs- oder Rankingzusage.

3.4.3 advantago ist bezüglich der Art und Weise und/oder Häufigkeit der Nutzung der Dienste oder Anzahl der Nutzer nur nach entsprechender Vereinbarung auskunftspflichtig. In der Regel erfolgt seitens der advantago jedoch eine Auflistung erbrachter Dienste monatlich bzw. nach Erreichen eines bestimmten Erfüllungsgrad.

3.4.4 Die advantago wird, sofern der Kunde dies wünscht, im Rahmen einer jeder Vertragsverlängerung die Webseite einmalig kostenlos neu gestalten oder überarbeiten. Die Ziffern 3.4.1 – 3.4.3 gelten in diesem Fall entsprechend.

3.5 Facebook-Fanpage

3.5.1 Ferner bietet advantago dem Kunden die Möglichkeit, für ihn eine Facebook Fanpage (FFP) zu erstellen. Die Inhalte auf der FFP werden entsprechend den Inhalten der von advantago für den Kunden erstellten Webseite oder Landingpage bzw. – soweit eine solche nicht vorhanden ist – entsprechend der Kunden-Webseite angelegt.

3.5.2 Nach Fertigstellung der FFP erhält der Kunde von advantago eine Nachricht und die Aufforderung, sich selbst ein Facebook-Login anzulegen sowie den Benutzernamen advantago zum Zwecke der Freischaltung mitzuteilen. Danach erfolgt die Freischaltung der FFP und der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, seine FFP nach eigenen Wünschen selbst zu gestalten und zu bearbeiten.

3.5.3 Eine Bearbeitung der FFP durch advantago erfolgt nach Freischaltung dieser nur noch auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden.

3.5.4 Mit Beauftragung zur Erstellung und Freischaltung der FFP erklärt sich der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten einverstanden, abrufbar unter http://www.facebook.com/terms_pages.php

3.6 Google-Places-Datenpflege

3.6.1 Sofern vom Kunden beauftragt, pflegt advantago die Geschäftsdaten des Kunden in Google-Places ein.

3.6.2 advantago übernimmt in diesem Zusammenhang die Registrierung des Kunden bei Google-Places. Der Kunde erhält in Folge eine PIN, die er zum Zwecke der Freischaltung advantago übermitteln muss. Nach Erhalt der PIN veranlasst advantago die Freischaltung des Google-Places-Eintrags.

3.6.3 Eine Bearbeitung bzw. Ausgestaltung des Google-Places-Eintrags durch advantago erfolgt nach Freischaltung dessen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

3.6.4 advantago übernimmt keine Gewähr für die regelmäßige Auffindbarkeit des Google-Places-Eintrags.

3.7 Website-Basis-Check und SEO-Basis-Check

3.7.1 Website-Basis-Check und SEO-Basis-Check sind Dokumente mit grundlegenden, unverbindlichen Empfehlungen zur benutzer- und suchmaschinenfreundlichen Webseitengestaltung. Advantago übernimmt bei Umsetzung dieser Empfehlungen keinesfalls Gewähr für eine verbesserte Platzierung der Kundenwebseite im Suchmaschinenindex oder für eine Steigerung von Kontaktanfragen.

3.7.2 Website-Basis-Check und SEO-Basis-Check sind ausschließlich bei Webseiten des Kunden möglich, die nicht durch advantago erstellt worden ist.

3.8 Profilseite

3.8.1 Die Profilseite ist eine Zusatzleistung der advantago und kostenlos in den bei advantago in Auftrag gegebenen Leistungen enthalten. advantago weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass diese Profilseite zwingende Voraussetzung bestimmter Leistungen von advantago ist – dies gilt insbesondere für das sog. BasisListing.

3.8.2 Aufgrund technischer Voraussetzungen ist die Profilseite bezüglich Inhalten und Layout weitestgehend standardisiert. Änderungswünsche des Kunden können ggs. nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden und sind schriftlich an advantago zu richten.

4. Inhalte

4.1 Der Kunde erkennt hiermit an, dass es sich bei den über die Dienste der advantago verbreiteten Leistungen um seine eigenen Inhalte und Angebote handelt und er für diese sowie die darin enthaltenen Angaben ausschließlich selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit seiner Angebote und Inhalte. Jedenfalls unzulässig sind:

  • die Einstellung von Informationsinhalten mit beleidigendem, bedrohlichem rassistischem oder sexuell anstößigem Inhalt, oder von Inhalt der gegen geltendes Recht verstößt oder zum Gebrauch schädlicher Stoffe (im Sinne von Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetzes) auffordert,
  • die Veranstaltung von Glücksspielen,
  • die Einstellung von religiösen und politischen Informationsangeboten, die die Gefühle derer verletzen, welche eine abweichende religiöse oder politische Haltung einnehmen,
  • die bewusste Manipulation an der Systemsoftware bzw. das Einschleusen von Programmen oder Programmteilen, die die Funktionsfähigkeit des Systems beeinträchtigen, advantago zur Löschung der betreffenden Inhalte ermächtigt und den Ausschluss von den Diensten der advantago einschließlich einer strafrechtlichen Verfolgung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach sich ziehen kann.

4.2 Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet:

  • Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung advantago unverzüglich mitzuteilen;
  • alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des TMG und des Datenschutzes einzuhalten;
  • seine Inhaltsdaten ständig aktuell zu halten;
  • die Sicherheit seines Systems im Hinblick auf Viren zu gewährleisten;
  • für ihn bereitgestellte Daten (z.B. E-Mails) regelmäßig abzuholen bzw. abzurufen; die nötige Häufigkeit und der Zeitpunkt der Abrufung wird dem Kunden durch advantago bei Bedarf mitgeteilt und muss vom Kunden eingehalten werden, andernfalls ist advantago - nach schriftlicher, angemessener Fristsetzung und Aufforderung zum Abruf der Daten - zur Löschung der Daten berechtigt.
  • eine Überlastung des Dienstes zu verhindern, sofern die Überlastung in seinen Verantwortungsbereich fällt. Bei Verletzung dieser Pflicht ist advantago berechtigt, Schadensersatz, einschließlich evt. entgangenen Gewinns gegen den Kunden und / oder dessen Hilfspersonen geltend zu machen.

 

4.3. advantago behält sich das Recht vor, Dienstleistungen, deren Inhalte und Angebote unzulässig sind bzw. gegen einen der in 4.1 und 4.2 genannten Punkte verstoßen, nicht zu erbringen, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche resultieren.

4.4 Die Einspeisung und Darstellung von sämtlichen Daten, Inhalten und Angeboten erfolgt unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gewerblichen Schutzrechte. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen ausschließlich selbst verantwortlich. Sofern der Kunde durch Urheber- und/oder andere Schutzrechte geschützte Werke in öffentlich zugänglichen Bereichen der Dienste von advantago verbreitet, so sichert er advantago zu, Inhaber aller Rechte hieran zu sein bzw., dass der Rechtsinhaber ihm räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Widergabe und Bearbeitung eingeräumt hat und er befugt ist, diese Rechte gebührenfrei auf advantago zu übertragen. advantago ist berechtigt, diese ihm übertragenen Rechte auf Dritte zu übertragen.

4.5 Der Kunde stellt die advantago von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen advantago wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang geltend machen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Auch ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegen advantago in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Zudem ist die advantago in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

5. Urheberrechte

Übernimmt advantago die graphische Gestaltung von Internet-Seiten, sonstige softwaretechnische Umsetzungen, oder Internetauftritte Dritter - gleich in welcher Form - verbleiben Urheber-, Leistungsschutz- und Eigentumsrechte bei advantago. Eine Überlassung bzw. Übertragung an Dritte ist nur mit Zustimmung von advantago zulässig.

6. Vergütung

6.1 Es gilt die jeweilige Preisliste der advantago. Änderungen der Preise sind vorbehalten.

6.2 Die Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Kunde.

6.3 Zahlungen sind fällig zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein angegebenes Konto der advantago. Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch advantago erfolgen. Für einige Dienste der advantago gilt Vorkasse. Skonto wird nicht gewährt.

6.4 Technisch bedingte Farb-, Ton- oder Konturenabweichungen von der Bestellung sind vorbehalten und rechtfertigen keinen Preisnachlass. Dies gilt insbesondere bei der Darstellung durch verschiedene Grafikkarten.

6.5 VVom Kunden bereits einbezahlte Guthaben können nicht wieder ausbezahlt werden. Das Guthaben ist nur für den jeweiligen Dienst der advantago einsetzbar und verfällt mit Eintritt der Verjährung.

6.6 Für jede ergangene Mahnung (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden Mahnkosten berechnet. Die Kosten für Rücklastschriften werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 in Rechnung gestellt. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann advantago Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

6.7 Dem Kunden steht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ein Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung zu.

7. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages beträgt grundsätzlich ein Jahr, sofern sich aus dem Bestellschein nichts Anderweitiges ergibt. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr bzw. um die Dauer der im Bestellschein angegebenen Vertragslaufzeit, wenn der Kunde diesen nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber advantago kündigt. Dienstleistungen wie z.B. „Klickpakete“, deren Leistungen nicht zeit- sondern mengenbasiert erbracht werden, haben keine feste Laufzeit.

advantago ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages und sofortiger Löschung der eingestellten Inhalte berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei

  • Verdacht strafrelevanten Verhaltens;
  • Missachtung von Datenschutzbestimmungen;
  • Verzug des Kunden mit fälliger Zahlung, sei es aus diesen oder anderen Bestellungen, wenn der Kunde nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist;
  • bei unterlassener Abholung bereitgestellter Daten nach schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist seitens advantago
  • bei Verstoß gegen Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Termine und Fristen

8.1 advantago ist bemüht, die Bestellung zu dem vorgesehenen Termin auszuführen, kann jedoch die Einhaltung dieses Zeitpunktes nicht gewährleisten, sofern nicht die Ausführung zu einem bestimmten Termin von advantago ausdrücklich zugesichert wurde.

8.2 Wird eine Bestellung aus berechtigten, nicht im Verantwortungsbereich der advantago liegenden Gründen, nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise ausgeführt, ist advantago nicht verpflichtet, bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren. Kann eine Bestellung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich von advantago liegen, nicht vollständig ausgeführt werden, so werden bereits empfangene Leistungen anteilig zurückgewährt.

9. Verfügbarkeit

9.1 Bei ordnungsgemäß laufendem System gewährleistet advantago dem Kunden eine 98%ige Verfügbarkeit der Dienste. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen das System oder die Software gewartet oder verbessert wird.

9.2 advantago gewährleistet insoweit jedoch nicht, dass die Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Insbesondere haftet advantago nicht für technische Störungen, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich anderer Telekommunikationsanbieter oder Unternehmen (wie z. B. Telekom AG Deutschland) oder anderer Netzbetreiber fallen, sowie in Fällen der mangelhaften Wiedergabe der durch diese erstellten Internet-Anwendungen und Seiten durch Proxies (Zwischenspeicher). advantago ist nicht verpflichtet die technischen Voraussetzungen zur Erbringung ihrer Leistung nachzurüsten oder zu verbessern, solange der Vertragszweck nicht gefährdet ist.

9.3 Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der advantago beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Wandelung, Minderung oder Kündigung noch ein Anspruch auf Schadenersatz.

9.4 advantago ist bemüht, dem Kunden vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten rechtzeitig in angemessener Frist im Voraus mitzuteilen. Ansprüche können insoweit nicht hergeleitet werden.

9.5 advantago behält sich vor, die Verwendung bestimmter Applikationen auf dem Server zu untersagen, wenn diese das eigene Betriebssystem oder das System des jeweiligen Nutzers beeinträchtigen oder beschädigen oder die Übertragungsrate überdurchschnittlich beeinträchtigen können. In letzterem Fall hat der Kunde die entsprechende Seite ggf. in Absprache mit advantago zu gestalten.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit advantago nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entsteht, bleibt hiervon unberührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 advantago ist um sorgfältige Ausführung der erteilten Bestellung bemüht. Der Kunde hat bei unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt advantago keine Haftung. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Mängelrügen müssen gegenüber advantago bei offensichtlichen Fehlern innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen richtig ausgeführten Bestellung zu verweigern.

10.3 Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen advantago innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche) beträgt ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

11. Sonstiges

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der advantago soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der advantago-Dienste ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht, sowie des UN-Kaufrechts.

11.2 Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

11.3 Die Verwendung der Kundendaten für andere Dienste oder Produkte sowie die Veränderung der Anordnung und Darstellungsweise dieser Daten durch advantago und/oder ihr nahe stehenden Unternehmen wird vom Kunden mit Unterzeichnung der Bestellung gestattet.



advantago GmbH & Co. KG
Pretzfelderstr. 7-11
90425 Nürnberg

Telefon +49 (0) 18 02 93 57 81
(6 ct. pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise max. 42 ct./min;
im Ausland (Festnetz und Mobilfunk) abhängig vom jeweiligen Auslandsanbieter)

Telefax +49 (0) 911- 34 09 90 075

www.advantago.de
E-Mail: kontakt@advantago.de

Kommanditgesellschaft
Sitz Nürnberg
HRA 15636

pers. haftende Gesellschafterin:
advantago Verwaltungs GmbH
Sitz Nürnberg
HRB 26741

Geschäftsführer: Joachim Helfer

Bankverbindung:
HypoVereinsbank Nürnberg
Konto-Nr. 13 430 519
BLZ 760 200 70

Ust.-ID: DE272931670

advantago AGB [PDF]