Say My Name. Tell me your name.
Das Oberlandesgericht in München hat entschieden, dass Facebook diese wichtige Änderung der Klarnamenpflicht vornehmen darf. Viele Nutzer müssen nun handeln, sonst könnten sie gesperrt werden.
Wir kennen sie alle – Nutzernamen wie „Knuddels123“ oder „Snoopygirl92“. Auch bei Facebook kommt es nicht selten vor, dass Nutzer ihre Konten unter einem Pseudonym anmelden und darüber Content hochladen, kommentieren und liken. Das soll sich mit der Klarnamenpflicht – also der Pflicht, dass jeder Mensch auf dieser Plattform mit seinem echten Namen auftritt – nun ändern. Das Oberlandesgericht München entschied am vergangenen Dienstag in zwei Fällen zu Gunsten Facebooks und erklärte die Klarnamenpflicht für zulässig, nachdem zwei Personen gegen die Sperrung ihrer Konten aus diesen Gründen geklagt haben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

WARUM IST DAS FÜR SIE ALS LISTING KUNDE WICHTIG?
Führen Sie Ihr Facebookprofil unter einem Pseudonym und werden gesperrt, kann das, neben der Zugriffsverweigerung auf Ihr Profil und Ihre angelegten Facebook-Unternehmensseiten, noch weitere Folgen haben. Verwalten Sie Ihre Unternehmensseiten beispielsweise über den Facebook Business Manager, wird dieser durch die Sperrung Ihres Profils ebenfalls gesperrt. Sie haben somit weder Zugriff auf den Business Manager noch auf alle darin enthaltenen Unternehmensseiten, sowie die damit verbundene Abrechnung und die hinterlegten Zahlungsdaten wie Paypal oder Kreditkarten. Welche Namen auf Facebook zugelassen sind erfahren Sie hier!